Arbeitssicherheit &
Arbeitsmedizin

Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und alle gesetzlichen Nachweise – auf einer digitalen Plattform. Wir richten alles ein. Sie machen weiter mit Ihrem Tagesgeschäft.

Rechtskonform nach ArbSchG DGUV Vorschrift 2 erfüllt Betriebsarzt schriftlich bestellt Fachkraft für Arbeitssicherheit Revisionssichere Ablage VBG-Kommunikation inklusive Deutschlandweite Betreuung

Setzen Sie einen Haken hinter Arbeitsschutz und stellen sich langfristig sicher auf, um Ihre Pflichten als Unternehmer zu erfüllen.

ab 1

Mitarbeiter → Pflicht

200+

Zertifizierungen betreut

100 %

Digital & prüfungssicher

36 h

Ø Zeit gespart pro Jahr

Kein mühsames Einrichten, kein Papierchaos und nicht jeder Mitarbeiter regelmäßig in 2 Stunden Arztgesprächen.

Bin ich verpflichtet?

Wie hoch ist meine Mitarbeiteranzahl nach Gewichtung auf Basis der Wochenstunden?

Geben Sie Ihre Mitarbeiterzahlen ein – wir berechnen Ihre gewichtete Mitarbeiteranzahl nach DGUV Vorschrift 2.

Gewichtung: bis 20 Std./Woche = 0,5 · bis 30 Std. = 0,75 · über 30 Std. = 1,0 · Auszubildende zählen nicht.

Die häufigsten Fehler

Was Unternehmer unterschätzen und wir für Sie umsetzen

Viele Betreiber von Unternehmen glauben immer noch, Arbeitsschutz sei erst ab einer gewissen Betriebsgröße relevant. Das stimmt nicht.

Ab wann gilt die Betriebsarztpflicht?

Die Pflicht zur betriebsärztlichen Betreuung gilt in Deutschland ab dem ersten Mitarbeiter, unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Grundlage ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2.

Was passiert bei fehlenden Nachweisen?

Bei Prüfungen durch Behörden oder Berufsgenossenschaften müssen Betriebsarztbestellung, Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungsnachweise sofort vorgelegt werden. Fehlen diese Dokumente, drohen Bußgelder und Haftungsrisiken für Geschäftsführer. Die Bezirksregierung kontrolliert jährlich 5 % aller Betriebe.

„Ich dachte, mit 6 Mitarbeitern brauche ich noch keinen Betriebsarzt. Bei der Kontrolle wurde mir erklärt, dass diese versäumte Pflicht mich nun einholt und einiges an Geld kostet."

— Inhaberin eines Fitnessstudios, NRW

Fehlende Nachweise

Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsbelege und Betriebsarztbestellung sind Pflichtdokumente.

Kein Betriebsarzt bestellt

Pflicht ab dem 1. Mitarbeiter. Schriftliche Bestellung und behördliches Zertifikat erforderlich. Wir bieten Ihnen eine einfache All-in-One-Lösung.

Zeitaufwand & Komplexität

Unternehmer verbringen durchschnittlich 36 Stunden pro Jahr mit Arbeitsschutz-Bürokratie. Diese Zeit minimieren wir durch effiziente Prozesse und digitale Umsetzung.

Zu viele Anlaufstellen

Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, Dokumentation – alles bei verschiedenen Anbietern und mit hohem Aktualisierungsaufwand. Unser System erinnert Sie automatisch bei nötigen Anpassungen. Wir bieten über das UnternehmensNavi® ein System, das Mehrwert schafft.

Haftung der Geschäftsführung

Fehlender Arbeitsschutz kann zur persönlichen Haftung von Geschäftsführern führen. Wir schützen Sie als Gesellschafter/Geschäftsführer, bevor es zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Und im Ernstfall haben Sie durch unsere Kooperationskanzlei einen kompetenten Partner, der sich auf Ihre unternehmerischen Fallkonstellationen spezialisiert hat.

Jährliche Aktualisierungen

Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und Zertifikate müssen regelmäßig erneuert werden. Die digitale Umsetzung im UnternehmensNavi® unterstützt Sie mit notwendigen Erinnerungen zur Prüfung immer dann, wenn es wirklich Zeit zu handeln ist, und schützt Sie so präventiv und langfristig.

Über 600 Unternehmen vertrauen auf unsere digitale Expertise.

Das System

Ein System. Alles drin. Nichts vergessen.

Wir kombinieren Betriebsmedizin, Arbeitssicherheit und eine digitale Plattform zu einem vollständigen Arbeitsschutzsystem.

Betriebsarzt (C/O Medic)

Schriftliche Bestellung, minimaler Ausfall auf Ihrer Seite durch 0,5 h Grundbetreuung, behördliches Zertifikat – bundesweit.

Arbeitssicherheit (PdW Konzept)

Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß DGUV Vorschrift 2 und ASiG schriftlich bestellt.

Gefährdungsbeurteilungen

Erstellung für alle Arbeitsbereiche und jährliche Aktualisierung.

Unterweisungsnachweise

Digitale Dokumentation und Kontrolle aller Mitarbeiterunterweisungen.

Fristen & Erinnerungen

Automatische Benachrichtigungen vor Ablauf von Zertifikaten und Pflichtfristen.

VBG-Abwicklung

Bei Meldungen an die VBG übernehmen wir die gesamte Kommunikation.

Transparent & fair kalkuliert

Wählen Sie Ihr Paket

Alle Preise netto zzgl. 19 % MwSt. Wir betreuen Unternehmen jeder Größe – bis 20 Mitarbeiter gelten die Basispreise, ab 21 Mitarbeitern die jeweils ausgewiesenen Preise.

Betriebsarzt

Gesetzlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische Betreuung mit behördlichem Zertifikat.

49,90 €netto / Monat

bis 20 Mitarbeiter · über 20: 79,90 € netto / Monat


  • Schriftliche Betriebsarztbestellung
  • 0,5 h Grundbetreuung
  • Behördliches Zertifikat
  • Betreuung gem. ASiG & DGUV V2

Arbeitssicherheit

Fachkraft für Arbeitssicherheit – strukturierte sicherheitstechnische Betreuung.

39,90 €netto / Monat

bis 20 Mitarbeiter · über 20: 69,90 € netto / Monat


  • Schriftliche Bestellung Sicherheitsfachkraft
  • 0,5 h Grundbetreuung
  • Behördliches Zertifikat
  • Sicherheitstechnische Beratung

Premium All-Inclusive

Empfohlen

Das vollständige digitale Arbeitsschutzsystem – Betriebsarzt, Arbeitssicherheit und Plattform.

79,90 €netto / Monat

bis 20 Mitarbeiter · über 20: 149,90 € netto / Monat

+ einmalig Onboarding 199 € netto (236,81 € brutto)


  • Betriebsarzt & Arbeitssicherheit
  • Gefährdungsbeurteilung (jährl. aktualisiert)
  • Digitale Plattform (UnternehmensNavi)
  • Unterweisungsdokumentation
  • Revisionssichere Zertifikatsverwaltung
  • Erinnerungssystem
  • VBG-Kommunikation
  • Handbuch Unternehmersicherheitstraining
  • Feste Ansprechpartner

Gefährdungsbeurteilung

Professionelle Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung – einmalig, vollständig und rechtssicher.

499,00 €netto einmalig


  • Vollständige Gefährdungsbeurteilung
  • Gefährdungs- & Belastungskatalog
  • Schutzmaßnahmen ausgearbeitet
  • Handbuch Unternehmersicherheitstraining
  • Onboarding inklusive

Mitarbeitergewichtung: bis 20 Std./Woche = 0,5 · bis 30 Std. = 0,75 · über 30 Std. = 1,0 · Auszubildende zählen nicht. Zusatzleistungen: Betriebsmedizin 150 € netto/Std., Arbeitssicherheit 99 € netto/Std. · Laufzeit 36 Monate · Zahlung per SEPA-Lastschrift.

4 einfache Schritte zur Umsetzung aller Pflichten zum Arbeitsschutz

Von der Registrierung zur vollständigen Betreuung

Wir übernehmen Einrichtung, Dokumentation und laufende Pflege. Nachdem wir alle relevanten Informationen erhalten haben, starten wir direkt mit der Umsetzung.

1

Paket wählen & buchen

Online buchen in wenigen Minuten. Kein Papierkram zum Start.

2

Onboarding

Registrieren Sie sich und erhalten Sie direkt Ihre Zugangsdaten zur Plattform. Wir senden Ihnen anschließend Ihr Handbuch zu und starten den Onboarding-Prozess.

3

Schriftliche Bestellungen

Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft werden offiziell bestellt. Alle Nachweise werden ausgestellt. Alles digital und schnell umsetzbar.

4

Laufende Betreuung

Wir halten Sie und die Informationen im UnternehmensNavi aktuell. Sie werden automatisch an Fristen erinnert. Wir erledigen den anfallenden Aufwand im Hintergrund für Sie.

Was Unternehmer fragen

Allgemein

Braucht ein Fitnessstudio einen Betriebsarzt?

Ja. Die Pflicht zur betriebsärztlichen Betreuung gilt in Deutschland ab dem ersten Mitarbeiter, für alle Unternehmen, unabhängig von Branche oder Größe. Grundlage ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2. Für Fitnessstudios mit bis zu 20 Mitarbeitern reicht in vielen Fällen die Grundbetreuung, die in unseren Paketen vollständig enthalten ist.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung und brauche ich sie als Studioinhaber?

Ja, die Gefährdungsbeurteilung ist für alle Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 ArbSchG). In Fitnessstudios betrifft das Trainingsflächen, Kursbereiche, Nassräume, Rezeption und den Umgang mit Geräten. Wir erstellen und aktualisieren diese Beurteilung vollständig für Sie.

Was passiert bei einer Kontrolle durch die VBG?

Bei einer Betriebsprüfung müssen Betriebsarztbestellung, Bestellung der Sicherheitsfachkraft, aktuelle Gefährdungsbeurteilungen sowie Unterweisungsnachweise sofort vorgelegt werden. Mit unserem System sind alle Dokumente revisionssicher archiviert und jederzeit abrufbar.

Gilt die Arbeitsschutzpflicht auch für Minijobber und Teilzeitkräfte?

Ja. Alle Mitarbeiter – unabhängig vom Beschäftigungsumfang – müssen im Arbeitsschutz berücksichtigt werden. Gewichtung: bis 20 Std./Woche = 0,5 · bis 30 Std. = 0,75 · über 30 Std. = 1,0. Auszubildende zählen nicht mit.

Wie lange dauert die Einrichtung des Systems?

Das Onboarding ist in der Regel innerhalb weniger Tage nach Vertragsabschluss abgeschlossen. Sie erhalten Zugangsdaten, Betriebsarztbestellung, Sicherheitsfachkraft-Bestellung und alle behördlich anerkannten Zertifikate.

Kann ich das Paket kündigen?

Laufzeit 36 Monate, Verlängerung jährlich. Kündigung mit 3-monatiger Frist zum Laufzeitende in Textform. Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund jederzeit möglich.

Betriebsmedizin

Wann brauche ich einen Betriebsmediziner?

Ein Betriebsmediziner wird benötigt, sobald Beschäftigte besonderen gesundheitlichen Belastungen oder Risiken am Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Dazu gehören beispielsweise Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Lärm, Bildschirmarbeit, Schichtarbeit oder körperlich belastende Arbeiten. Darüber hinaus sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ihren Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten oder zu ermöglichen, wenn dies durch die Arbeitsbedingungen erforderlich ist.

Warum ist ein Betriebsmediziner wichtig?

Ein Betriebsmediziner unterstützt Unternehmen dabei, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeitenden langfristig zu erhalten. Durch Vorsorgeuntersuchungen, Beratungen und die Beurteilung von Gesundheitsrisiken können arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig erkannt und verhindert werden. Gleichzeitig hilft die betriebsmedizinische Betreuung dabei, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und Ausfallzeiten zu reduzieren.

Ist ein Betriebsmediziner gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) müssen Arbeitgeber eine betriebsärztliche Betreuung sicherstellen. Der Umfang richtet sich nach Unternehmensgröße, Branche und den vorhandenen Gefährdungen.

Welche Aufgaben hat ein Betriebsmediziner?

Ein Betriebsmediziner berät Arbeitgeber und Beschäftigte in allen Fragen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Zu seinen Aufgaben gehören: Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen, Beratung zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung, Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, Mitwirkung beim betrieblichen Gesundheitsmanagement, Beratung zum Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz sowie Unterstützung bei der Wiedereingliederung nach längerer Krankheit.

Wann müssen Mitarbeitende zur arbeitsmedizinischen Vorsorge?

Eine arbeitsmedizinische Vorsorge ist erforderlich oder anzubieten, wenn Beschäftigte besonderen gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt sind. Beispiele sind: Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Arbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, Lärmexposition, Atemschutzgeräteträger, Bildschirmarbeitsplätze sowie Schicht- und Nachtarbeit. Welche Vorsorge notwendig ist, richtet sich nach den jeweiligen Tätigkeiten und gesetzlichen Vorgaben.

Brauchen auch kleine Unternehmen einen Betriebsmediziner?

Ja. Die Verpflichtung zur betriebsärztlichen Betreuung gilt grundsätzlich für Unternehmen jeder Größe. Für kleine Betriebe gibt es jedoch vereinfachte Betreuungsmodelle, die den tatsächlichen Bedarf berücksichtigen.

Welche Vorteile bietet die betriebsmedizinische Betreuung?

Eine professionelle betriebsmedizinische Betreuung bietet zahlreiche Vorteile: Rechtssicherheit für Arbeitgeber, weniger krankheitsbedingte Ausfälle, frühzeitige Erkennung gesundheitlicher Risiken, höhere Mitarbeiterzufriedenheit, verbesserter Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Unterstützung bei gesetzlichen Pflichten.

Wer trägt die Kosten für den Betriebsmediziner?

Die Kosten für die betriebsärztliche Betreuung trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Beschäftigten dürfen hierdurch keine Kosten entstehen.

Wie finde ich den passenden Betriebsmediziner?

Bei der Auswahl eines Betriebsmediziners sollten Unternehmen auf Fachkompetenz, Erreichbarkeit, Branchenkenntnisse und individuelle Betreuung achten. Ein erfahrener Betriebsarzt unterstützt nicht nur bei Pflichtuntersuchungen, sondern entwickelt gemeinsam mit dem Unternehmen nachhaltige Lösungen für Gesundheit und Prävention.

Arbeitssicherheit & Fachkraft für Arbeitssicherheit

Was ist Arbeitssicherheit?

Arbeitssicherheit ist der Schutz von Beschäftigten vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.

Warum ist Arbeitssicherheit wichtig?

Arbeitssicherheit schützt Menschenleben und Gesundheit, indem sie Unfälle, Verletzungen und Berufskrankheiten verhindert. Sie ist rechtliche Pflicht – Arbeitgeber müssen gesetzliche Vorgaben erfüllen, sonst drohen Sanktionen. Sie bringt wirtschaftliche Vorteile: weniger Ausfallzeiten, geringere Kosten für Unfallfolgen und Vermeidung von Beitragszusatzkosten der Berufsgenossenschaft. Sichere Arbeitsplätze erhöhen zudem Mitarbeitermotivation, Konzentration und Produktqualität, stärken Reputation und Arbeitgeberattraktivität und minimieren Haftungsrisiken. Kurz gesagt: Arbeitssicherheit schützt Menschen, erfüllt Gesetze und spart Kosten – gleichzeitig stärkt sie Leistung und Ruf des Unternehmens.

Welche Gesetze sind für die Arbeitssicherheit relevant?

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und berufsgenossenschaftliche Vorschriften wie die DGUV Vorschrift 2.

Warum benötigt man eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa/FASI) zu bestellen oder sicherzustellen, dass die Aufgaben fachkundig wahrgenommen werden. SiFas kennen Arbeitsschutzregelungen, Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen und technische wie organisatorische Lösungen. Sie identifizieren Risiken, entwickeln Maßnahmen, schulen Beschäftigte und Führungskräfte, führen Begehungen, Audits und Unfallanalysen durch und bilden die Schnittstelle zwischen Führung, Arbeitsschutzbehörden, Betriebsarzt und Mitarbeitenden. Professionelle Betreuung verringert rechtliche Risiken und mögliche Bußgelder bei Verstößen.

Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit – was sind die Aufgaben?

Zu den Aufgaben gehören: Gefährdungsbeurteilungen erstellen, Beratung der Geschäftsführung und Führungskräfte, Arbeitsplatzbegehungen und Inspektionen, Unterweisungen und Schulungen, Unfall- und Beinaheunfallanalysen, Erstellung von Sicherheitskonzepten und Betriebsanweisungen, Koordination der Prüfung technischer Schutzmaßnahmen, Zusammenarbeit mit Betriebsarzt und Behörden, Dokumentation und Reporting sowie die kontinuierliche Verbesserung der Sicherheitskultur.

Wer muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit haben?

In Deutschland müssen grundsätzlich alle Arbeitgeber eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) sicherstellen bzw. bestellen – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Das regeln das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2. Umfang und Einsatzhäufigkeit richten sich nach Betrieb, Gefährdung und Gefährdungslage.

Was sind die Vorteile einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Kosteneffizienz (keine feste Vollzeitstelle), Unabhängigkeit und Objektivität, breite Erfahrung aus vielen Betrieben und Branchen, Spezialwissen und aktuelle Rechtskenntnis, Flexibilität und schnelle Verfügbarkeit, Entlastung interner Ressourcen, Zugang zu einem Netzwerk aus Prüfstellen, Laboren, Zertifizierern und arbeitsmedizinischen Diensten sowie professionelle Dokumentation und Nachweisführung zur Reduzierung rechtlicher Risiken.

Wie wird eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt?

Schriftlich oder durch vertragliche Vereinbarung; Zuständigkeiten und Einsatzumfang werden dabei festgehalten.

Welche Qualifikation braucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Fachkunde durch anerkannte Ausbildung bzw. Weiterbildung, Praxiserfahrung und regelmäßige Fortbildung nach den DGUV-Vorgaben.

Was ist der Unterschied zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt?

Die SiFa verantwortet die technische und organisatorische Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt die arbeitsmedizinische Betreuung – beide arbeiten zusammen, etwa bei gemeinsamen Gefährdungsbeurteilungen, Maßnahmenplanung und der Betreuung gesundheitsrelevanter Themen.

Kann eine SiFa bei Audits und Behörden vertreten?

Ja, sie berät und begleitet bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden oder Berufsgenossenschaften.

Wie schnell kann eine externe SiFa starten?

In der Regel sofort bis kurzfristig.

Was passiert nach einem Unfall im Betrieb?

Unfallanalyse, Sofortmaßnahmen, Dokumentation, Anpassung der Gefährdungsbeurteilung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen.

Was droht, wenn man keine Fachkraft für Arbeitssicherheit hat?

Bußgelder bis zu etwa 25.000 €, persönliche straf- und zivilrechtliche Haftung der Geschäftsführung bei Unfällen (fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Schadensersatz), Regress durch Berufsgenossenschaft bzw. Unfallversicherung, behördliche Maßnahmen bis hin zu Betriebsuntersagungen, Versicherungsrisiken bis zur Deckungsverweigerung sowie wirtschaftliche und reputative Schäden. Kurz gesagt: Eine fehlende SiFa erhöht rechtliche, finanzielle und personelle Risiken erheblich.

Welche Fragen werden üblicherweise gestellt, wenn eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigt wird?

Typische Fragen betreffen: Betriebsgröße und Schichtmodell, Branche und Tätigkeitsarten, bestehende Gefährdungen (mechanisch, elektrisch, chemisch, biologisch, Lärm, Höhen, Ergonomie), die vorhandene Arbeitsschutzorganisation und Dokumentation, bisherige Unfälle oder Beinaheunfälle, geplante betriebliche Veränderungen, Prüf- und Wartungszyklen, durchgeführte Schulungen, die arbeitsmedizinische Betreuung, relevante rechtliche Anforderungen, den erwarteten Einsatzumfang, Budgetrahmen und Vertragsdauer sowie Schnittstellen und erwartetes Reporting. Diese Fragen helfen, Umfang, Häufigkeit und Schwerpunkte der Betreuung festzulegen.

Woran erkenne ich eine gute externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

An Nachweisen über Qualifikation und Weiterbildung, Referenzen, einer transparenten Leistungsbeschreibung, Protokollmustern und klaren Reportingstrukturen.

Kann die SiFa noch weitere Leistungen im Arbeitsschutz anbieten?

Ja, in der Regel kann die FASI z. B. Staplerfahrer, Kranbediener, Hubarbeitsbühnenbediener, Teleskopstaplerbediener und Brandschutzhelfer ausbilden und weitere notwendige Qualifikationen im Unternehmen abdecken, etwa Brandschutzbeauftragte, Strahlenschutzbeauftragte oder Laserschutzbeauftragte. Das hängt immer vom Ausbildungsstand der FASI ab. Bei der PdW Konzept GmbH sind diese Leistungen verfügbar – und vieles darüber hinaus.

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