WhistleProtection –
Hinweise sicher melden
Hinweisgeberschutzgesetz digital umsetzen – anonym, geschützt, rechtssicher
Pflicht ab 50 Mitarbeitern – Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Zentraler Bestandteil der Unternehmens-Compliance
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung einer Meldestelle. WhistleProtection setzt diese Pflicht digital um: Mitarbeiter melden Beschwerden anonym an unsere Kooperationskanzlei, die als neutrale Schlichtungsinstanz zwischen Hinweisgeber und Inhaber/Geschäftsführung vermittelt – rechtssicher, vertraulich und stets fristgerecht.
Schützen Sie Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen – bevor Bußgelder drohen.
Gesetzeskonforme Meldestelle
WhistleProtection erfüllt alle Anforderungen des HinSchG – inklusive Fristen, Vertraulichkeit und revisionssicherer Dokumentation.
Kanzlei als neutrale Instanz
Meldungen werden von unserer Kooperationskanzlei entgegengenommen und bewertet – als Puffer zwischen Hinweisgeber und Inhaber/Geschäftsführung.
Vollständige Anonymität
Keine IP-Adressen, keine Metadaten – Hinweisgeber bleiben zu jeder Zeit anonym und geschützt.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Vollständige Anonymität Keine IP-Adressen, keine Metadaten, kein Rückschluss auf die meldende Person.
- Kanzlei als Schlichtungsinstanz Neutrale Vermittlung schützt Hinweisgeber und filtert unbegründete Meldungen heraus.
- HinSchG-konform Alle gesetzlichen Fristen, Dokumentations- und Informationspflichten sind vollständig abgedeckt.
- Einfache Einrichtung WhistleProtection ist sofort einsatzbereit, ohne technischen Aufwand auf Ihrer Seite.
Sofort loslegen
Jetzt Meldestelle rechtssicher einrichten
Bestellen Sie direkt online – sicher und transparent. Die Abwicklung erfolgt komfortabel über unser zentrales Unternehmens-Navi-Portal.
Das Angebot stellt Informations- und Musterdokumente bereit. Es erfolgt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes.



